Posts Tagged ‘Freie Software’

Die Gedanken des Justizministeriums zur nächsten Reform des Urheberrechts

Monday, December 21st, 2009

Bereits am 19. Februar 2009 bat das Bundesministerium der Justiz einen unbekannten Kreis von Institutionen zu einem ganzen Fragenkatalog Stellung zu nehmen. Alle Fragen drehten sich um die geplante Neugestaltung des Urheberrechts, den sog. dritten Korb. Die Abgabefrist für Stellungnahmen war der 15. Juni 2009. Nun hat das Max-Planck-Institut für “Geistiges Eigentum”, Wettbewerbs- und Steuerrecht seine Stellungnahme veröffentlicht (PDF). Damit wurde nicht nur die Position des Max-Planck-Instituts öffentlich, sondern auch die Fragen des Justizministeriums und die impliziten Überlegungen, die hinter ihnen stehen.

Weitere Einschränkung der Privatkopie

Der erste Fragenkomplex dreht sich um die weitere Einschränkung der immer noch legalen Privatkopie. Es wird überlegt, eine private Kopie nur noch zuzulassen, wenn vom Original kopiert wird. Das ist natürlich im Zeitalter von digitalen 1:1 Kopien völlig unsinnig, da niemand erkennen kann, bei welcher Datei es sich um das Original handelt. Eine weitere Frage zielt darauf ab, ob Kopien durch Dritte verboten werden sollten. Dies zu verbieten, würde dazu führen, dass der Chef selbst die benötigten Texte kopieren muss, wenn die Sekretärin das nicht mehr für ihn tun darf. Am Schluss des ersten Teils kommt noch eine interessante Frage zu dem erwarteten Rückgang von privaten Kopien, nach weiterer Einschränkung: Müsste dann auch die Pauschalvergütung, die bisher für Privatkopien gezahlt wird, sinken?

Verbot von bestimmter Software

Im zweiten Fragenkomplex geht es um das mögliche Verbot von “intelligenter Aufnahmesoftware”. Damit will das Ministerium wohl verhindern, dass man sich Musik komfortabel aus Webradio Streams rippen kann. Bisher ist das legal und so ein Verbot würde nur Sinn machen, wenn man die Privatkopie z.B. durch obigen Vorschlag einschränken würde. Es ist höchst bedenklich, dass es schon Überlegungen gibt, noch mehr Technologien bzw. Software zu verbieten. Nach Software zum Umgehen von Kopierschutz soll jetzt vielleicht sogar Software zur Erstellung legaler Privatkopien kriminalisiert werden. Ein Wunder, dass man noch nicht über ein Verbot von P2P-Software (wie BitTorrent) nachdenkt.
Das Max-Planck-Institut ist ebenfalls gegen ein Verbot und schreibt, dass so auch die Aufnahme gemeinfreier Werke unterbunden werden würde. Ein gutes Argument, denn auch mit P2P-Software können Dateien legal getauscht werden und wir verbieten auch keine Autos, weil man mit ihnen Menschen überfahren kann.

Gefährliche Verbote

Das Max-Planck-Institut mach noch weitere gute Anmerkungen. So schreibt es z.B.

Vielleicht sollte man sich erneut vergegenwärtigen, dass die Privatkopie ihre historische Begründung im Problem der Durchsetzbarkeit findet. Sie wurde im UrhG 1965 eingeführt, weil man zu der Einsicht kam, dass private Vervielfältigungen nicht zu erfassen und zu kontrollieren sind und dementsprechend ein Verbotsgesetz nicht durchsetzbar und mit Blick auf das Rechts- und Unrechtsbewusstsein der Nutzer daher schädlich wäre.

Diese Einsicht scheint der Gesetzgeber leider schon lange wieder verloren zu haben. Ich hoffe, dass die Stellungnahme dazu beiträgt, dass er sie wieder findet.
Wenig später geht es noch großartig weiter:

Verbotsrechte, die nicht – oder nur mit unangemessenem Aufwand oder unter Beeinträchtigung wesentlicher Rechtsgüter (Privatsphäre, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Unverletzlichkeit der Wohnung) – durchsetzbar sind und daher in bestimmten Bereichen immer weniger befolgt werden, können das gesamte System in Gefahr bringen.

Mir ist zwar nicht ganz klar, was mit “das gesamte System in Gefahr bringen” gemeint ist, aber ich stimme zu, dass Verbote dieser Art vermieden werden sollten. Wäre man hier konsequent, müsste man die Privatkopie uneingeschränkt wieder herstellen, da Verstöße gegen die momentanen Einschränkungen sowieso nicht ohne massive Grundrechtseingriffe verfolgt werden können und es gerade unter jungen Menschen kaum Unrechtsbewußtsein gibt.

Open Access, Freie Software, Panoramafreiheit und verwaiste Werke

Ein weiteres interessantes im Dokument vorkommendes Thema ist OpenAccess. Es wird ein Zweitverwertungsrecht für Urheber wissenschaftlicher Werke diskutiert. Diese könnten dann – wenn sie wollen – trotz Übertragung ihrer Rechte an Verlage, ihr Werk nicht-kommerziell nach einer gewissen Zeit verbreiten, also z.B. ins Internet stellen. Gefragt wird auch nach den Besonderheiten von “Open Access- und Open Source-Verwertungsmodellen” und wie diese mit dem bisherigem Urheberrecht harmonisieren. Open Access und Freie Software wird fast immer undifferenziert zusammen genannt und wirklich eingegangen wird nur auf Open Access. Über Freie Software wurde offenbar nicht wirklich nachgedacht. Dafür gibt es eine Frage zum Handel mit gebrauchter Software, der natürlich eingeschränkt werden soll. Das Max-Planck-Institut meint, dass dieser

nicht von vornherein mit urheberrechtlichen Argumenten unterbunden werden sollte, da sich im Grunde nur der Übertragungs- und Vertriebsweg geändert hat, nicht aber die wertungsrechtliche Situation.

Sehr beunruhigend sind auch die Überlegungen, die Panoramafreiheit einzuschränken und eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum einzuführen. Das liefe darauf hinaus, dass wenn man Kunstwerke, wie Skulpturen auf dem Marktplatz fotografieren möchte, man erstmal die Erlaubnis des Künstlers einholen muss. Das gilt erst recht dann, wenn man das Foto kommerziell z.B. in Reiseführern verwenden möchte. Man kann ja beinah froh sein, dass diese Regelung nicht auch für Bauwerke gelten soll.

Die beiden letzten ganz interessanten Themen drehen sich um die Begriffsklärung von verwaisten Werken und der Frage, wie damit umzugehen ist. Das andere Thema betrifft die Veröffentlichung von Verträgen zwischen Verwertungsgesellschaften. Hier herrsche momentan eine “eklatante Intransparenz”.

Es bleibt zu hoffen, dass das Justizministerium genügend Organisationen konsultiert hat, die die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer vertreten und ausreichend entsprechende Stellungnahmen erhalten hat. Die Arbeit an einem neuen Urheberrecht für Deutschland hat längst hinter verschlossenen Türen begonnen und die Nutzergemeinschaft wird aus der Diskussion ausgesperrt. Öffentliche Konsultationen, wie sie z.B. in Kanada stattfinden, wären an der Zeit. Nur so kann die Netzgemeinschaft frühzeitig gegen schlechte Gesetze mobil machen und sie verhindern.

Update: Jetzt gibt es auch eine Liste mit vielen Stellungnahmen auf den Fragebogen des BMJ zum Dritten Korb.

Kampagne für Freie PDF-Betrachter

Monday, February 2nd, 2009

Die Free Software Foundation Europe (FSFE) hat eine Kampagne für Freie PDF-Betrachter gestartet. Auf der Seite pdfreaders.org sammelt sie für die gängigen Betriebssysteme alle Freien Programme, mit denen sich PDF-Dateien anzeigen lassen. Georg Greve, Präsident der FSFE, sagt dazu in der Pressemitteilung:

Interoperabilität, Wettbewerb und Wahlfreiheit sind die wichtigsten Vorteile von Offenen Standards, welche zu Herstellerunabhängigkeit und einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis führen. Obwohl viele Versionen von PDF all diese Vorteile für formatierte Texte und Dokumente bieten, werden diese PDF-Dateien typischerweise zusammen mit der Information verteilt, dass die Anwender ein bestimmtes Produkt verwenden müssen. Pdfreaders.org stellt eine Alternative zur Verfügung, um die Stärke von PDF als einen Offenen Standard hervorzuheben.

Die Seite, die bereits in mehreren europäischen Sprachen verfügbar ist, bietet Webseiten Betreuern eine Vielzahl kleiner Grafiken an, die sie als Ersatz für Adobe’s Grafiken zur Verlinkung auf PDF Inhalte einsetzen können.

In welcher digitalen Gesellschaft wollen wir leben?

Saturday, January 31st, 2009

Markus Beckedahl von netzpolitik.org hat eine sehr schöne Festansprache gehalten, in der er sich mit dem Thema auseinander setzt, wie wir unsere digitale Gesellschaft gestalten wollen. Dabei geht er unter anderem auf folgende wichtige Themen ein: Recht auf angemessenen Zugang, Informationsfreiheit des Staates, Netzneutralität, Freie Kultur, Freie Software, Privatsphäre und natürlich Urheberrecht. Freedom Blog schliesst sich seinen Forderungen voll und ganz an und ruft ebenfalls jeden dazu auf, unsere digitale Gesellschaft mitzugestalten.

Richard Stallman in Deutschland

Tuesday, February 5th, 2008

Alle, die mein letzter Blog-Eintrag neugierig gemacht hat und jetzt mehr über Freie Software wissen wollen, möchte ich auf den Besuch von Richard Stallman in Deutschland hinweisen. Er ist der Gründer und Visionär der Bewegung rund um Freie Software und des GNU Projektes, aus dem später GNU/Linux hervorgegangen ist. Seine Vorträge sind immer sehr klar, informativ und inspirierend. Ich kann jedem, der die Möglichkeit hat, einen seiner Vorträge zu besuchen, dies wärmstens empfehlen.

Am 18.02.2008 hält Stallman im Atrium des media centre (Johannisstraße 20, 10117 Berlin) einen Vortrag über die “Philosophie und die Geschichte der Freien Software”. Der Vortrag beginnt um 19 Uhr und kostet 5 EUR Eintritt.

Am 20. und 21.02.2008 ist er dann in Jena. Erst hält er im Intershop Tower auf Etage 27 den Berliner Vortrag und am zweiten Tag spricht er dann über “Copyright vs. Community” auf Etage 29.

System der Unfreiheit

Saturday, January 26th, 2008

In den vergangen Monaten beherrschte die von Innenminister Schäuble vorgeschlagene Online-Durchsuchung die öffentliche (Internet-) Diskussion. Sie ist nur eine der vielen Maßnahmen, die im Zuge des „Kriegs gegen den Terrorismus“ unser aller Sicherheit erhöhen sollen, dabei unsere Freiheit aber immer mehr einschränken. Neben neuen „Anti-Terror-Gesetzen“, der Vorratsdatenspeicherung, der zunehmenden Verbreitung von Videoüberwachung (inklusive Gesichtserkennung) und Funkchips beunruhigt auch die geplante Online-Durchsuchung mit dem sogenannten „Bundestrojaner“ die deutsche Internetgemeinde stark. Und das mit Recht. Der Gedanke, dass der heimische Computer und alles, was man damit tut, rund um die Uhr überwacht werden könnte, bereitet vielen – gerade in Zeiten, in denen der Computer immer mehr Raum in unserem Leben einnimmt – große Sorge. Denn im Gegensatz zu einer richterlich genehmigten Hausdurchsuchung erfahren die Betroffenen erstmal nichts von der Durchsuchung und dass sie im Fokus der Ermittler stehen. Auf diese Weise dringen die Ermittler Wochen oder sogar monatelang immer tiefer in die Privatsphäre der Betroffenen ein.

Zwar soll die Online-Durchsuchung nur wenige Male im Jahr und nur bei „Terror-Verdächtigen“ angewendet werden, doch schon jetzt werden Rufe laut, sie auch gegen organisierte Kriminalität und Kinderpornographie einzusetzen. Auch andere Beispiele zeigen, dass einmal eingeführte Maßnahmen mit minimalem Anwendungsbereich recht bald ausgeweitet werden, sobald sie etabliert und akzeptiert sind. So sollen z.B. die Daten der Maut-Erfassung zu Fahndungszwecken verwendet werden. Der § 129a zur Bildung terroristischer Vereinigungen wird zunehmend auf unbescholtene Bürger, wie z.B. Mitglieder der linken Szene oder Wissenschaftler angewendet. Außerdem operiert die Bundeswehr ohne Rechtsgrundlage im Inland gegen Globalisierungsgegner zum G8-Gipfel. Vor diesem Hintergrund scheint auch ein breiterer Einsatz der Online-Durchsuchung bis hin zur Überwachung von Urheberrechtsverletzern in Zukunft wahrscheinlich.

Die bloße Möglichkeit, dass wir mit Hilfe unseres Computers überwacht werden könnten, erzeugt eine Atmosphäre der Angst und stellt einen tiefen Eingriff in den privaten Bereich unserer Lebensgestaltung dar. Unsere Freiheit wird eingeschränkt, wenn wir nicht mehr selbst entscheiden können, wer welche unserer privaten Informationen erhalten kann. Dabei ist es unerheblich, ob wir letzten Endes einmal persönlich betroffen sind oder nicht. Denn schon die Möglichkeit, dass sich jemand ohne unser Wissen Zugang zu Informationen, die wir ihm nicht gegeben hätten, verschaffen kann, verletzt unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Viele Menschen, auch solche, die meinen, dass sie nichts zu verbergen haben, sind aus verschiedensten Gründen nicht bereit, dem Staat diese Befugnis einzuräumen. Und das, obwohl die Online-Durchsuchung hoffentlich an enge rechtsstaatliche Vorgaben geknüpft werden wird.

Umso verwunderlicher ist es, dass fast alle dieser Kritiker an anderer Stelle ihre Freiheit schon lange aufgegeben haben und sich diesem Umstand oft nicht einmal bewusst sind. Sie wollen nicht, dass der Staat, der eigentlich nur im Interesse seiner Bürger handeln sollte, die Möglichkeit bekommt, ihre täglichen Computer- und Internetaktivitäten zu überwachen. Gleichzeitig aber räumen sie, völlig freiwillig und ohne Zwang, unzähligen Firmen und Einzelpersonen, die sich nicht dem Allgemeinwohl verschrieben haben, genau diese Möglichkeit ein. Doch damit nicht genug. Sie ermöglichen nicht nur Anderen diese Überwachung, sondern geben ihnen zusätzlich auch noch die volle Kontrolle über ihren Computer und ihre anderen elektronischen Helfer.

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