Archive for the ‘deutsch’ Category

Die Gedanken des Justizministeriums zur nächsten Reform des Urheberrechts

Monday, December 21st, 2009

Bereits am 19. Februar 2009 bat das Bundesministerium der Justiz einen unbekannten Kreis von Institutionen zu einem ganzen Fragenkatalog Stellung zu nehmen. Alle Fragen drehten sich um die geplante Neugestaltung des Urheberrechts, den sog. dritten Korb. Die Abgabefrist für Stellungnahmen war der 15. Juni 2009. Nun hat das Max-Planck-Institut für “Geistiges Eigentum”, Wettbewerbs- und Steuerrecht seine Stellungnahme veröffentlicht (PDF). Damit wurde nicht nur die Position des Max-Planck-Instituts öffentlich, sondern auch die Fragen des Justizministeriums und die impliziten Überlegungen, die hinter ihnen stehen.

Weitere Einschränkung der Privatkopie

Der erste Fragenkomplex dreht sich um die weitere Einschränkung der immer noch legalen Privatkopie. Es wird überlegt, eine private Kopie nur noch zuzulassen, wenn vom Original kopiert wird. Das ist natürlich im Zeitalter von digitalen 1:1 Kopien völlig unsinnig, da niemand erkennen kann, bei welcher Datei es sich um das Original handelt. Eine weitere Frage zielt darauf ab, ob Kopien durch Dritte verboten werden sollten. Dies zu verbieten, würde dazu führen, dass der Chef selbst die benötigten Texte kopieren muss, wenn die Sekretärin das nicht mehr für ihn tun darf. Am Schluss des ersten Teils kommt noch eine interessante Frage zu dem erwarteten Rückgang von privaten Kopien, nach weiterer Einschränkung: Müsste dann auch die Pauschalvergütung, die bisher für Privatkopien gezahlt wird, sinken?

Verbot von bestimmter Software

Im zweiten Fragenkomplex geht es um das mögliche Verbot von “intelligenter Aufnahmesoftware”. Damit will das Ministerium wohl verhindern, dass man sich Musik komfortabel aus Webradio Streams rippen kann. Bisher ist das legal und so ein Verbot würde nur Sinn machen, wenn man die Privatkopie z.B. durch obigen Vorschlag einschränken würde. Es ist höchst bedenklich, dass es schon Überlegungen gibt, noch mehr Technologien bzw. Software zu verbieten. Nach Software zum Umgehen von Kopierschutz soll jetzt vielleicht sogar Software zur Erstellung legaler Privatkopien kriminalisiert werden. Ein Wunder, dass man noch nicht über ein Verbot von P2P-Software (wie BitTorrent) nachdenkt.
Das Max-Planck-Institut ist ebenfalls gegen ein Verbot und schreibt, dass so auch die Aufnahme gemeinfreier Werke unterbunden werden würde. Ein gutes Argument, denn auch mit P2P-Software können Dateien legal getauscht werden und wir verbieten auch keine Autos, weil man mit ihnen Menschen überfahren kann.

Gefährliche Verbote

Das Max-Planck-Institut mach noch weitere gute Anmerkungen. So schreibt es z.B.

Vielleicht sollte man sich erneut vergegenwärtigen, dass die Privatkopie ihre historische Begründung im Problem der Durchsetzbarkeit findet. Sie wurde im UrhG 1965 eingeführt, weil man zu der Einsicht kam, dass private Vervielfältigungen nicht zu erfassen und zu kontrollieren sind und dementsprechend ein Verbotsgesetz nicht durchsetzbar und mit Blick auf das Rechts- und Unrechtsbewusstsein der Nutzer daher schädlich wäre.

Diese Einsicht scheint der Gesetzgeber leider schon lange wieder verloren zu haben. Ich hoffe, dass die Stellungnahme dazu beiträgt, dass er sie wieder findet.
Wenig später geht es noch großartig weiter:

Verbotsrechte, die nicht – oder nur mit unangemessenem Aufwand oder unter Beeinträchtigung wesentlicher Rechtsgüter (Privatsphäre, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Unverletzlichkeit der Wohnung) – durchsetzbar sind und daher in bestimmten Bereichen immer weniger befolgt werden, können das gesamte System in Gefahr bringen.

Mir ist zwar nicht ganz klar, was mit “das gesamte System in Gefahr bringen” gemeint ist, aber ich stimme zu, dass Verbote dieser Art vermieden werden sollten. Wäre man hier konsequent, müsste man die Privatkopie uneingeschränkt wieder herstellen, da Verstöße gegen die momentanen Einschränkungen sowieso nicht ohne massive Grundrechtseingriffe verfolgt werden können und es gerade unter jungen Menschen kaum Unrechtsbewußtsein gibt.

Open Access, Freie Software, Panoramafreiheit und verwaiste Werke

Ein weiteres interessantes im Dokument vorkommendes Thema ist OpenAccess. Es wird ein Zweitverwertungsrecht für Urheber wissenschaftlicher Werke diskutiert. Diese könnten dann – wenn sie wollen – trotz Übertragung ihrer Rechte an Verlage, ihr Werk nicht-kommerziell nach einer gewissen Zeit verbreiten, also z.B. ins Internet stellen. Gefragt wird auch nach den Besonderheiten von “Open Access- und Open Source-Verwertungsmodellen” und wie diese mit dem bisherigem Urheberrecht harmonisieren. Open Access und Freie Software wird fast immer undifferenziert zusammen genannt und wirklich eingegangen wird nur auf Open Access. Über Freie Software wurde offenbar nicht wirklich nachgedacht. Dafür gibt es eine Frage zum Handel mit gebrauchter Software, der natürlich eingeschränkt werden soll. Das Max-Planck-Institut meint, dass dieser

nicht von vornherein mit urheberrechtlichen Argumenten unterbunden werden sollte, da sich im Grunde nur der Übertragungs- und Vertriebsweg geändert hat, nicht aber die wertungsrechtliche Situation.

Sehr beunruhigend sind auch die Überlegungen, die Panoramafreiheit einzuschränken und eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum einzuführen. Das liefe darauf hinaus, dass wenn man Kunstwerke, wie Skulpturen auf dem Marktplatz fotografieren möchte, man erstmal die Erlaubnis des Künstlers einholen muss. Das gilt erst recht dann, wenn man das Foto kommerziell z.B. in Reiseführern verwenden möchte. Man kann ja beinah froh sein, dass diese Regelung nicht auch für Bauwerke gelten soll.

Die beiden letzten ganz interessanten Themen drehen sich um die Begriffsklärung von verwaisten Werken und der Frage, wie damit umzugehen ist. Das andere Thema betrifft die Veröffentlichung von Verträgen zwischen Verwertungsgesellschaften. Hier herrsche momentan eine “eklatante Intransparenz”.

Es bleibt zu hoffen, dass das Justizministerium genügend Organisationen konsultiert hat, die die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer vertreten und ausreichend entsprechende Stellungnahmen erhalten hat. Die Arbeit an einem neuen Urheberrecht für Deutschland hat längst hinter verschlossenen Türen begonnen und die Nutzergemeinschaft wird aus der Diskussion ausgesperrt. Öffentliche Konsultationen, wie sie z.B. in Kanada stattfinden, wären an der Zeit. Nur so kann die Netzgemeinschaft frühzeitig gegen schlechte Gesetze mobil machen und sie verhindern.

Update: Jetzt gibt es auch eine Liste mit vielen Stellungnahmen auf den Fragebogen des BMJ zum Dritten Korb.

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Zensurprovider verlassen – aber wie?

Friday, May 8th, 2009

Die Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten hat soeben in Rekordzeit die kritische Marke von 50.000 Zeichnern und Zeichnerinnen genommen. Die Petition und die bisherige Debatte im Netz hat gezeigt, dass sehr viele Menschen ein Problem mit den Plänen der Bundesregierung haben. Für dieses Vorhaben müssen die Zensurprovider vermutlich ihre AGB ändern, um zensieren zu können. Wenn man diese Änderung ablehnt, kann der Provider dies entweder akzeptieren oder vorab kündigen. Vielleicht besteht sogar ein Sonderkündigungsrecht. In beiden Fällen, stünde einem Wechsel zu einem anderen Provider dann doch eigentlich nichts im Wege, oder etwa doch?

Hat denn eigentlich schon mal jemand ernsthaft versucht, von seinem bisherigen Zensurprovider zu einem Internetprovider zu wechseln, der seinen Internetzugang nicht zensiert? Ich habe es getan und nach meinen Recherchen sieht es ganz so aus, als käme für Privatkunden da nur manitu in Frage. Also wieso wechseln wir nicht einfach alle zu manitu?

Das wäre wohl zu schön, um wahr zu sein. Das Problem bei der Sache ist nämlich, dass manitu aus technischen Gründen, einen DSL Anschluss der Telekom voraussetzt. Dies allein wäre noch unproblematisch, weil die Telekom dann nicht zensieren könnte, da aller Datenverkehr direkt über manitu liefe. Das eigentliche Problem besteht aber darin, dass man einen T-DSL Anschluss allein so gut wie gar nicht, oder nur unter erheblichen Mehrkosten bekommt.

Die meisten aufgeklärten Internetnutzerinnen zahlen vermutlich nicht die Wucherpreise der Spitzelkom und haben ein Komplettpaket (Telefon und Internet in einem Anschluss mit Flatrates) bei einem der vielen anderen Anbieter, die leider auch alle zensieren werden. Nutzer dieser Komplettpakete sind von vornherein von der Nutzung alternativer Internetprovider ausgeschlossen.

Aber auch Kundinnen der Spitzelkom, die bereits den passenden DSL Anschluss haben, können im Prinzip nicht zu einem anderen Internetanbieter wechseln, denn die Tarifstruktur der Spitzelkom sieht dies nicht vor. Auch dort herrschen besagte Komplettpakete vor. Einfach nur einen T-DSL Anschluss bestellen scheint nicht möglich, oder ist, wie die Auftrennung eines Komplettpaketes, mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Wer unzensierte Kommunikation und unzensierten Zugang zu Information über das Internet möchte, muss dafür sehr tief in die Tasche greifen.

Diese branchenweit verbreitete Bündelung von Telefon- und Internetanschlüssen behindert meiner Meinung nach massiv den Wettbewerb im Bereich Internetzugänge. Ein paar wenige große Unternehmen, die sich in ihren Angeboten quasi kaum Unterscheiden teilen den Markt mit ihren Komplettpaketen unter sich auf und verdrängen kleinere Internetprovider, die kein Komplettpaket anbieten können, vom Markt, indem sie ihren Telefonanschlusskunden das Wechseln ihres Internetanschlusses unmöglich machen. Selbst die Telekom, die vom Regulierer gezwungen ist, ihren Kunden dies zu ermöglichen, macht ihnen unheimlich schwer und kostspielig.

Sollte unsere staatliche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, hier nicht aktiv werden? Vielleicht ist diese Bündelung zu unbedeutend, als dass sie sich damit befassen müsste. Nachfragen schadet aber nichts. Wenn viele Netzbürger bei der Bundesnetzagentur anfragen, bezieht diese vielleicht öffentlich Stellung und befasst sich eventuell sogar mit der Angelegenheit. Einen Versuch ist es Wert. Möglicherweise macht es auch Sinn, dass Kartellamt einzuschalten.

Disclaimer: Meine Recherchen könnten unvollständig oder ungenau sein. Falls hier jemand noch mehr oder gar andere Informationen hat, lasse ich mich sehr gerne belehren! Auch habe ich auf Argumente, wieso eine Internetzensur eine schlechte Idee ist verzichtet, weil dies schon hinlänglich anderswo geschehen ist.

Update:
Es gibt etwas mehr Infos zum notwendigen DSL-Anschluss. Man kann ihn wohl nur telefonisch bei der Telekom Kundenhotline (0800 330 1000) bestellen und selbst dort muss man auf einen reinen T-DSL-Anschluss insistieren und Versuche abwehren, sich ein Komplettpaket andrehen zu lassen.
Manitu war so freundlich, uns die aktuellen Preise (Stand: 17.04.2009) mitzuteilen:

DSL 1.000 - 17,43 Euro pro Monat
DSL 2.000 - 20,51 Euro pro Monat
DSL 6.000 - 25,64 Euro pro Monat
DSL 16.000 - 30,77 Euro pro Monat

Hinzu kommt in der Regel auch noch eine einmalige “Bereitstellungsgebühr” in Höhe von 99,95 Euro.
Ein breitbandiger Internetanschluss ohne Zensur und Vorratsdatenspeicherung kostet also zur Zeit mehr als 40 Euro pro Monat plus 100 Euro einmalig. Das ist mehr, als ein Komplettpaket (Telefon + Festnetzflat + Internetflat) kostet.

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Dokumentarkurzfilm über Potsdamer Freifunk-Community

Wednesday, March 11th, 2009

Wer noch nichts von Freifunk gehört hat oder sich für freie Communities interessiert, der sollte sich diese sieben minütige Dokumenation von Alexander Altmann über die Potsdamer Freifunk-Community anschauen. Die Vision eines überall verfügbaren und freien Internetzugangs verdient Unterstützung und wird hoffentlich eines Tages verwirklicht werden können.

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Kampagne für Freie PDF-Betrachter

Monday, February 2nd, 2009

Die Free Software Foundation Europe (FSFE) hat eine Kampagne für Freie PDF-Betrachter gestartet. Auf der Seite pdfreaders.org sammelt sie für die gängigen Betriebssysteme alle Freien Programme, mit denen sich PDF-Dateien anzeigen lassen. Georg Greve, Präsident der FSFE, sagt dazu in der Pressemitteilung:

Interoperabilität, Wettbewerb und Wahlfreiheit sind die wichtigsten Vorteile von Offenen Standards, welche zu Herstellerunabhängigkeit und einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis führen. Obwohl viele Versionen von PDF all diese Vorteile für formatierte Texte und Dokumente bieten, werden diese PDF-Dateien typischerweise zusammen mit der Information verteilt, dass die Anwender ein bestimmtes Produkt verwenden müssen. Pdfreaders.org stellt eine Alternative zur Verfügung, um die Stärke von PDF als einen Offenen Standard hervorzuheben.

Die Seite, die bereits in mehreren europäischen Sprachen verfügbar ist, bietet Webseiten Betreuern eine Vielzahl kleiner Grafiken an, die sie als Ersatz für Adobe’s Grafiken zur Verlinkung auf PDF Inhalte einsetzen können.

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In welcher digitalen Gesellschaft wollen wir leben?

Saturday, January 31st, 2009

Markus Beckedahl von netzpolitik.org hat eine sehr schöne Festansprache gehalten, in der er sich mit dem Thema auseinander setzt, wie wir unsere digitale Gesellschaft gestalten wollen. Dabei geht er unter anderem auf folgende wichtige Themen ein: Recht auf angemessenen Zugang, Informationsfreiheit des Staates, Netzneutralität, Freie Kultur, Freie Software, Privatsphäre und natürlich Urheberrecht. Freedom Blog schliesst sich seinen Forderungen voll und ganz an und ruft ebenfalls jeden dazu auf, unsere digitale Gesellschaft mitzugestalten.

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Offener Brief an Grafikartenhersteller NVIDIA

Thursday, March 6th, 2008

AMD/ATI hat es bereits getan und Intel tut es schon lange: Sie arbeiten aktiv mit der Community rund um Freie Software zusammen und ermöglichen so die Entwicklung von guten, freien und zukunftssicheren Treibern für ihre Grafikkarten. NVIDIA ist der einzige große Grafikkartenhersteller, der immernoch keine Spezifikationen seiner Hardware herausgibt und ausschliesslich unfreie Treiber veröffentlicht, in denen immer wieder Sicherheitslücken gefunden werden und die oft nicht zuverlässig oder (bei neueren Karten) gar nicht funktionieren.

Die Initiative OpenTheBlob ist jetzt angetreten, diesen Missstand zu beseitigen. Sie haben einen Offenen Brief an NVIDIA geschrieben und bieten Jedem die Möglichkeit, ihn zu unterzeichnen. In kürzester Zeit haben dies mehr als 6000 Menschen getan und es werden immer mehr. Je mehr Unterzeichner es letztendlich sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verantwortlichen bei NVIDIA wachgerüttelt werden, endlich den Geist der Zeit erkennen und sich für unsere Freiheit entscheiden. Bis es soweit ist, kann man auch mit Geld bzw. Kaufentscheidungen Einfluß ausüben: Solange es keine freien Treiber für NVIDIAs Produkte gibt(, die alle Funktionen unterstützen), kauft man besser die Produkte der Konkurrenz, die diese Bedingung bereits erfüllen. Auch hier gilt: Je mehr Menschen dies tun, desto wirkungsvoller ist es.

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Richard Stallman in Deutschland

Tuesday, February 5th, 2008

Alle, die mein letzter Blog-Eintrag neugierig gemacht hat und jetzt mehr über Freie Software wissen wollen, möchte ich auf den Besuch von Richard Stallman in Deutschland hinweisen. Er ist der Gründer und Visionär der Bewegung rund um Freie Software und des GNU Projektes, aus dem später GNU/Linux hervorgegangen ist. Seine Vorträge sind immer sehr klar, informativ und inspirierend. Ich kann jedem, der die Möglichkeit hat, einen seiner Vorträge zu besuchen, dies wärmstens empfehlen.

Am 18.02.2008 hält Stallman im Atrium des media centre (Johannisstraße 20, 10117 Berlin) einen Vortrag über die “Philosophie und die Geschichte der Freien Software”. Der Vortrag beginnt um 19 Uhr und kostet 5 EUR Eintritt.

Am 20. und 21.02.2008 ist er dann in Jena. Erst hält er im Intershop Tower auf Etage 27 den Berliner Vortrag und am zweiten Tag spricht er dann über “Copyright vs. Community” auf Etage 29.

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System der Unfreiheit

Saturday, January 26th, 2008

In den vergangen Monaten beherrschte die von Innenminister Schäuble vorgeschlagene Online-Durchsuchung die öffentliche (Internet-) Diskussion. Sie ist nur eine der vielen Maßnahmen, die im Zuge des „Kriegs gegen den Terrorismus“ unser aller Sicherheit erhöhen sollen, dabei unsere Freiheit aber immer mehr einschränken. Neben neuen „Anti-Terror-Gesetzen“, der Vorratsdatenspeicherung, der zunehmenden Verbreitung von Videoüberwachung (inklusive Gesichtserkennung) und Funkchips beunruhigt auch die geplante Online-Durchsuchung mit dem sogenannten „Bundestrojaner“ die deutsche Internetgemeinde stark. Und das mit Recht. Der Gedanke, dass der heimische Computer und alles, was man damit tut, rund um die Uhr überwacht werden könnte, bereitet vielen – gerade in Zeiten, in denen der Computer immer mehr Raum in unserem Leben einnimmt – große Sorge. Denn im Gegensatz zu einer richterlich genehmigten Hausdurchsuchung erfahren die Betroffenen erstmal nichts von der Durchsuchung und dass sie im Fokus der Ermittler stehen. Auf diese Weise dringen die Ermittler Wochen oder sogar monatelang immer tiefer in die Privatsphäre der Betroffenen ein.

Zwar soll die Online-Durchsuchung nur wenige Male im Jahr und nur bei „Terror-Verdächtigen“ angewendet werden, doch schon jetzt werden Rufe laut, sie auch gegen organisierte Kriminalität und Kinderpornographie einzusetzen. Auch andere Beispiele zeigen, dass einmal eingeführte Maßnahmen mit minimalem Anwendungsbereich recht bald ausgeweitet werden, sobald sie etabliert und akzeptiert sind. So sollen z.B. die Daten der Maut-Erfassung zu Fahndungszwecken verwendet werden. Der § 129a zur Bildung terroristischer Vereinigungen wird zunehmend auf unbescholtene Bürger, wie z.B. Mitglieder der linken Szene oder Wissenschaftler angewendet. Außerdem operiert die Bundeswehr ohne Rechtsgrundlage im Inland gegen Globalisierungsgegner zum G8-Gipfel. Vor diesem Hintergrund scheint auch ein breiterer Einsatz der Online-Durchsuchung bis hin zur Überwachung von Urheberrechtsverletzern in Zukunft wahrscheinlich.

Die bloße Möglichkeit, dass wir mit Hilfe unseres Computers überwacht werden könnten, erzeugt eine Atmosphäre der Angst und stellt einen tiefen Eingriff in den privaten Bereich unserer Lebensgestaltung dar. Unsere Freiheit wird eingeschränkt, wenn wir nicht mehr selbst entscheiden können, wer welche unserer privaten Informationen erhalten kann. Dabei ist es unerheblich, ob wir letzten Endes einmal persönlich betroffen sind oder nicht. Denn schon die Möglichkeit, dass sich jemand ohne unser Wissen Zugang zu Informationen, die wir ihm nicht gegeben hätten, verschaffen kann, verletzt unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Viele Menschen, auch solche, die meinen, dass sie nichts zu verbergen haben, sind aus verschiedensten Gründen nicht bereit, dem Staat diese Befugnis einzuräumen. Und das, obwohl die Online-Durchsuchung hoffentlich an enge rechtsstaatliche Vorgaben geknüpft werden wird.

Umso verwunderlicher ist es, dass fast alle dieser Kritiker an anderer Stelle ihre Freiheit schon lange aufgegeben haben und sich diesem Umstand oft nicht einmal bewusst sind. Sie wollen nicht, dass der Staat, der eigentlich nur im Interesse seiner Bürger handeln sollte, die Möglichkeit bekommt, ihre täglichen Computer- und Internetaktivitäten zu überwachen. Gleichzeitig aber räumen sie, völlig freiwillig und ohne Zwang, unzähligen Firmen und Einzelpersonen, die sich nicht dem Allgemeinwohl verschrieben haben, genau diese Möglichkeit ein. Doch damit nicht genug. Sie ermöglichen nicht nur Anderen diese Überwachung, sondern geben ihnen zusätzlich auch noch die volle Kontrolle über ihren Computer und ihre anderen elektronischen Helfer.

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